Die Jakob Bleyer Gemeinschaft legt seit ihrer Gründung Wert darauf, auf verbriefte Rechte hinzuweisen, die die Identität des Ungarndeutschtums stärken. Die Nationalitätenrechte in Ungarn bieten viele Möglichkeiten, unter ihnen ist die bekannteste und verbreitetste die Aufstellung zweisprachiger Ortsschilder. Dazu braucht es, dass sich mindestens 10% der Bevölkerung bei der Volkszählung zu einer der 13 autochtonen Minderheiten bekennen. Im Lande unterwegs stößt man auf Schritt und Tritt auf solche Ortsschilder. Im Rahmen unserer Kampagne möchten wir für eine weniger bekannte rechtliche Möglichkeit werben, die die Verwendung des Namens in der Sprache der jeweiligen Minderheit vereinfacht. Wer hat es noch nicht erlebt, dass man im deutschen Sprachraum den ungarischen Vornamen kaum aussprechen und korrekt verschriftlichen kann, oder umgekehrt, dass man sich in den ungarischen Amtsstuben über den deutschen Vornamen verwundert zeigt. Dieses Dilemma wird durch die Eintragung des deutschen Vornamens ins Geburtsregister gelöst, womit man beide Formen, sowohl die deutsche als auch die ungarische, gleichzeitig und offiziell benutzen darf, nicht nur in Ungarn, sondern auch im Ausland.

Weitere Infos und die genaue Vorgehensweise finden sie HIER. (Magyarul)