Die Rechte sind für uns da!

Die Jakob Bleyer Gemeinschaft legt seit ihrer Gründung Wert darauf, auf verbriefte Rechte hinzuweisen, die die Identität des Ungarndeutschtums stärken. Die Nationalitätenrechte in Ungarn bieten viele Möglichkeiten, unter ihnen ist die bekannteste und verbreitetste die Aufstellung zweisprachiger Ortsschilder. Dazu braucht es, dass sich mindestens 10% der Bevölkerung bei der Volkszählung zu einer der 13 autochtonen Minderheiten bekennen. Im Lande unterwegs stößt man auf Schritt und Tritt auf solche Ortsschilder. Im Rahmen unserer Kampagne möchten wir für eine weniger bekannte rechtliche Möglichkeit werben, die die Verwendung des Namens in der Sprache der jeweiligen Minderheit vereinfacht. Wer hat es noch nicht erlebt, dass man im deutschen Sprachraum den ungarischen Vornamen kaum aussprechen und korrekt verschriftlichen kann, oder umgekehrt, dass man sich in den ungarischen Amtsstuben über den deutschen Vornamen verwundert zeigt. Dieses Dilemma wird durch die Eintragung des deutschen Vornamens ins Geburtsregister gelöst, womit man beide Formen, sowohl die deutsche als auch die ungarische, gleichzeitig und offiziell benutzen darf, nicht nur in Ungarn, sondern auch im Ausland.

Warum lohnt es sich, diesen Schritt zu wagen?

Der Vorname in der Nationalitätensprache erscheint auch im Personalausweis, bei der Nutzung des Personalausweises wird man stets mit der deutschen Form seines Vornamens konfrontiert. Wie gut ist es, wenn du nicht nur vom Nachbarn Stefan genannt wirst, sondern auch offiziell.

Es ist deutlich einfacher, wenn man sich im deutschen Sprachraum nicht um die Vermittlung der ungarischen grammatischen Regeln kümmern muss, da nur die deutsche Form des Namens eingetragen werden muss.

Nur dann können wir an der Erweiterung unserer Rechte effektiv arbeiten, wenn wir die bestehenden nutzen. Deswegen ist es wichtig, dass wir diese Möglichkeiten nutzen, auf die wir uns später auch berufen können.

Nicht zuletzt ist es auch vom Vorteil, dass wir unseren Personalausweis stolz unseren Freunden und Verwandten zeigen können: „Schau, da ist mein Vorname auf Deutsch!“

Wie bekommt man den neuen Personalausweis?

Als erster Schritt müssen wir die deutsche Form unseres Vornamens im von der LdU herausgegebenen Namensverzeichnis (Verzeichnis der ungarndeutschen Vornamen) finden. Wenn wir ihn gefunden haben (zum Beispiel für István Stefan), müssen wir einen Antrag an das Standesamt stellen (Musterantrag). Falls wir den Antrag nicht an unserem Geburtsort einreichen möchten, gibt es nichts weiteres zu tun, als den für unseren Geburtsort zuständigen Standesbeamten darum zu bitten, unseren Geburtsregisterauszug (ung. születési anyakönyvi kivonat) online zur Verfügung zu stellen. So kann dieser an jedem Standesamt geändert werden.

Danach müssen wir den ausgewählten Standesbeamten aufsuchen*, um den Antrag abgeben zu können. Beim Einreichen ist es wichtig, den Grund zu betonen – dass wir es aufgrund unserer deutschen Volkszugehörigkeit tun. Leider ist diese Möglichkeit wegen der niedrigen Zahl der Anträge nur relativ wenigen Standesbeamten bekannt, deshalb haben wir die Rechtsvorschriften HIER aufgelistet, worauf man sich berufen soll. Wichtig zu wissen ist, dass dieses Verfahren kostenlos ist, daher, wenn man von uns Gebühren (ung. illeték) dafür verlangt, sollen wir es ablehnen und um eine schriftliche Stellungnahme bitten, die wir an die für die Minderheitenfragen zuständige Ombudsfrau weiterleiten können.

Der Standesbeamte stellt den um den Vornamen in der Nationalitätensprache erweiterten, neuen Geburtsregisterauszug aus, womit wir den um den Namen in der Nationalitätensprache ergänzten Personalausweis an allen Bürgerbüros der Regierungsämter (ung. Kormányablak) beantragen können. Sollten da Probleme auftauchen, dann ist es auch in diesem Fall ratsam nach einer schriftlichen Stellungnahme zu verlangen. In Normalfall haben wir in ein paar Tagen den neuen Ausweis.

*In manchen Fällen ist ein Vorsprechen beim Standesamt erst nach Terminvereinbarung möglich.